Ausgearbeitet 2010 von Wolfram Däumel für den ADFC Berlin e.V., Stadtteilgruppe Friedrichshain-Kreuzberg
Fahrradroute durch die Mariannenstraße

Konzept des ADFC

Die Mariannenstraße wird zwischen Kottbusser Brücke und Mariannenplatz als Fahrradstraße ausgewiesen. Im ersten Schritt werden durch verkehrslenkende Maßnahmen der Durchfahrverkehr unterbunden und im zweiten Schritt dies durch bauliche Maßnahmen unterstützt sowie die Fahrbahnqualität verbessert. Um den Kfz-Durchfahrverkehr zu unterbinden, ist die Lenkung des Kfz-Verkehrs im Abschnitt südlich der Skalitzer Straße sowie am Heinrichplatz erforderlich.

Abschnitt Kottbusser Brücke - Skalitzer Straße

Entsprechend dem ADFC-Vorschlag von 1993 könnte die Kreuzung an der Reichenberger Str. so ausgeschildert werden, dass der Kfz-Verkehr aus der Mariannenstraße nur aus-, aber nicht einfahren darf. Dies kann durch Beschilderung mit Zeichen 267 "Verbot der Einfahrt" sowie entsprechender Fahrbahnmarkierung erfolgen.

Nachteil der damals vorgeschlagenen Lösung ist, dass der illegale Durchfahrverkehr erst an der Reichenberger Straße abgeleitet wird, so dass in der Anfangsphase mit zusätzlichem Verkehr in der Reichenberger Straße gerechnet werden muss. Vorteilhaft ist, dass Anlieger mit dem Kfz zu ihrer nächst gelegenen Hauptverkehrsstraße ein- und ausfahren können.

Alternativ kommt eine entsprechende Lösung an den Kreuzungen Kottbusser Straße und Skalitzer Straße in Betracht. Hier würde der Durchfahrverkehr direkt an der Quelle abgeleitet.

Nachteil ist, dass das Einfahrverbot an der Kottbusser Brücke erst an der Einmündung Mariannenstraße/Paul-Linke-Ufer aufgestellt werden könnte, damit die Zufahrt Paul-Linke-Ufer erhalten bleibt. An der Kreuzung Skalitzer Straße ist zudem die Einfahrt einer Tankstelle zu berücksichtigen.

Das Grundprinzip ist an diesen Orten aber ebenfalls anwendbar: In der Straßenmitte wird eine 2,50m breite Kfz-Fahrspur mit Abbiegepfeilen rechts/links markiert, an den Fahrbahnrändern jeweils ein Radfahrstreifen von 1,75m Breite. Diese Markierungen sind nur im Kreuzungsbereich auf einer Länge von ca. 10m erforderlich.

Im zweiten Schritt müsste die Straße asphaltiert und als Fahrradstraße ausgeschildert werden. Dabei ist es ausreichend, im mittleren Bereich zwischen den Pflasterlängsreihen das Pflaster durch einen glatten Belag zu ersetzen.

In dieser Art wurde kürzlich aus Mitteln des Konjunkturprogramms die Johanniterstraße (Bild oben) saniert. So halten Radfahrer automatisch den erforderlichen Sicherheitsabstand zu den parkenden Kfz ein, währen sie heute in der Mariannenstraße durch den zu schmalen Mehrzweckstreifen dazu veranlasst werden, zu dicht an diesen Fahrzeugen entlang zu fahren. Das Bild unten zeigt den zu asphaltierenden Bereich blau unterlegt.